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VG Regensburg, 02.01.2018 - RO 3 K 17.1585 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RBStV § 5 Abs. 1, Abs. 5, § 6 Abs. 1
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich für eine landwirtschaftliche Betriebsstätte - rewis.io
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich für eine landwirtschaftliche Betriebsstätte
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VG Saarlouis, 19.04.2017 - 6 K 1148/16
Entrichtung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich
Auszug aus VG Regensburg, 02.01.2018 - RO 3 K 17.1585
Dieser Vorteil wird durch die Anknüpfung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Betriebsstätte bzw. eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs verlässlich erfasst (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 7.12.2016 - 6 C 49.15 - juris und VG Saarland, U.v. 19.4.2017 - 6 K 1148/16 - juris).Von der Regelung des § 5 Abs. 5 Nr. 2 RBStV sind insbesondere abgrenzbare Grundstücke oder Bauten erfasst, wo ein Beschäftigter oder Inhaber der Betriebsstätte nur gelegentlich eine Tätigkeit ausübt, z.B. Trafohäuschen, Heuschober, Kaimauer (vgl. VG Saarland, U.v. 19.4.2017 - 6 K 1148/16 - juris Rn. 27 m.w.N.).
Insoweit ist beim nunmehrigen Rundfunkbeitrag unerheblich, dass bei unterstellter Richtigkeit des klägerischen Vorbringens von der Rundfunkempfangsmöglichkeit im konkreten Einzelfall kein Gebrauch gemacht wird (vgl. VG Saarland, U.v. 19.4.2017 - 6 K 1148/16 - juris Rn. 32 m.w.N.).
Danach ist es nämlich erforderlich, dass sich die jeweilige Betriebsstätte vollständig innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befindet und nicht nur teilweise (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 5.7.2016 - 4 A 50/15 - juris Rn. 13 und VG Saarland, U.v. 19.4.2017 - 6 K 1148/16 - juris Rn. 35).
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
Auszug aus VG Regensburg, 02.01.2018 - RO 3 K 17.1585
Dieser Vorteil wird durch die Anknüpfung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Betriebsstätte bzw. eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs verlässlich erfasst (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 7.12.2016 - 6 C 49.15 - juris und VG Saarland, U.v. 19.4.2017 - 6 K 1148/16 - juris). - BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei …
Auszug aus VG Regensburg, 02.01.2018 - RO 3 K 17.1585
Zwar ist das Bundesverwaltungsgericht in einer jüngeren Entscheidung hinsichtlich § 5 Abs. 2 Nr. 1 RBStV zum Ergebnis gekommen, dass eine Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß sei (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2017 - 6 C 32.16 - juris); diese Entscheidung hat jedoch keine Auswirkung auf die Verfassungsmäßigkeit des im vorliegenden Verfahren gegenständlichen Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich, der ja gerade nicht bezüglich Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 RBStV erhoben wird, sondern für eine landwirtschaftliche Betriebsstätte nach § 5 Abs. 1 RBStV. - VG Schleswig, 05.07.2016 - 4 A 50/15
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
Auszug aus VG Regensburg, 02.01.2018 - RO 3 K 17.1585
Danach ist es nämlich erforderlich, dass sich die jeweilige Betriebsstätte vollständig innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befindet und nicht nur teilweise (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 5.7.2016 - 4 A 50/15 - juris Rn. 13 und VG Saarland, U.v. 19.4.2017 - 6 K 1148/16 - juris Rn. 35).